Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stadt Halle (Saale) ist in hohem Maße bemüht, ihre Webseiten und mobilen Anwendungen im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen. Die Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit ist im BGGVO LSA Behindertengleichstellungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt festgeschrieben.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.halle-grenzenlos.de

Methodik / Erstellung dieser Erklärung

Die Website wurde durch den technischen Dienstleister der Stadt Halle (Saale) geprüft. Für die Erstellung dieser Erklärung wurde die BITV/WCAG Selbstbewertung genutzt.
Die Stadt Halle verfolgt einen hybriden Ansatz (manuelles und automatisches Testen).
Weiterhin nutzen wir Experten und Expertinnen in eigener Sache aus einem eigenen Netzwerk für die Prüfung unserer Seiten. (z. B. Allgemeiner Behindertenverband in Halle e.V., Blinden und Sehbehindertenverband Sachsen-Anhalt e.V, Behindertenbeirat der Stadt Halle (Saale) etc.).
Die Webseite ist nach den oben genannten Richtlinien weitestgehend barrierefrei.

Nicht barrierefrei zugängliche Inhalte

  • Die PDF-Fragebögen für den Wegweiser sind nicht vollständig barrierefrei, da dies technisch nicht umsetzbar war. Bis zum Ende 2025 ist eine grundlegende Überarbeitung der Fragebögen und die Umsetzung in einer barrierefreien digitalen Variante vorgesehen.
  • PDF-Dokumente im Bereich Termine sind häufig nicht barrierefrei. Diese Dokumente stammen in der Regel von den Veranstaltern. Halle Grenzenlos hat auf die Gestaltung dieser Dokumente keine Einfluss. Im Sinne der Weitergabe von Informationen zu den beworbenen Veranstaltungen werden diese Dokumente trotz fehlender Barrierefreiheit veröffentlicht. Ein Hinweis auf die fehlende Barrierefreiheit sollte immer bei dem Dokument vorhanden sein.
  • Informationen zu bestimmten Inhalten in Deutscher Gebärdensprache und in leichter Sprache liegen nicht vollständig vor.
    Hinweis: Die Stadt Halle (Saale) arbeitet daran, die Darstellungsformen für bestimmte Inhalte auf Relevanz zu prüfen und dann bei Bedarf zeitnah barrierefrei anzubieten.
  • Einige Informationsgrafiken sind visuell nur eingeschränkt lesbar und/oder bieten keine alternativen Beschreibungen.

Begründung und Hinweise:

Barrierefreiheit ist ein Prozess. Die Stadtverwaltung Halle (Saale) arbeitet beständig an der redaktionellen und technischen Verbesserung dieses Webauftritts.

Feedback und Kontakt

Sie können uns Mängel bei der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit mitteilen. Wir bemühen uns, Ihre Anfrage innerhalb einer Frist von in der Regel vier Wochen zu beantworten.

Wenn Sie Fragen oder Hinweise zu diesem Thema haben oder Informationen benötigen, die noch nicht in barrierefreier Form vorliegen, wenden Sie sich bitte an:
 

Stadt Halle (Saale)
Geschäftsbereich Bildung und Soziales
Verantwortlich: Heiko Schütz
Örtliches Teilhabemanagement
Marktplatz 1, 06100 Halle (Saale)

 

Durchsetzungsverfahren

Bleibt eine Anfrage über die Kontaktmöglichkeit innerhalb von sechs Wochen ganz oder teilweise unbeantwortet oder Sie sind mit der Antwort ganz oder teilweise unzufrieden, können Sie sich nach § 17a des Behindertengleichstellungsgesetzes Sachsen-Anhalt (BGG LSA) an die Ombudsstelle der Landesfachstelle für Barrierefreiheit wenden. Diese wird Ihren Fall prüfen und versuchen, im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens eine Lösung herbeizuführen.
Kontaktinformation der für das Durchsetzungsverfahren zuständigen Aufsicht:

Landesfachstelle für Barrierefreiheit
Unfallkasse Sachsen-Anhalt
Käsperstraße 31, 39261 Zerbst/Anhalt

Stand der Barrierefreiheitserklärung: 17.04.2025