Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stadt Halle (Saale) ist in hohem Maße bemüht, ihre Webseiten und mobilen Anwendungen im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.Die Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit ist im BGGVO LSA Behindertengleichstellungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt festgeschrieben.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.halle-grenzenlos.de

Methodik / Erstellung dieser Erklärung

Die Website wurde durch den technischen Dienstleister der Stadt Halle (Saale) geprüft. Für die Erstellung dieser Erklärung wurde die BITV/WCAG Selbstbewertung genutzt.
Die Stadt Halle verfolgt einen hybriden Ansatz (manuelles und automatisches Testen).
Weiterhin nutzen wir Experten und Expertinnen in eigener Sache aus einem eigenen Netzwerk für die Prüfung unserer Seiten. (z. B. Allgemeiner Behindertenverband in Halle e.V., Blinden und Sehbehindertenverband Sachsen-Anhalt e.V, Behindertenbeirat der Stadt Halle (Saale) etc.).
Die Webseite ist nach den oben genannten Richtlinien barrierefrei.

Nicht barrierefrei zugängliche Inhalte

  • Einige Informationsgrafiken sind visuell nur eingeschränkt lesbar und/oder bieten keine alternativen Beschreibungen.
  • Informationen zu bestimmten Inhalten in Deutscher Gebärdensprache und in leichter Sprache liegen nicht vollständig vor.
    Hinweis: Die Stadt Halle (Saale) arbeitet daran, die Darstellungsformen für bestimmte Inhalte auf Relevanz zu prüfen und dann bei Bedarf zeitnah barrierefrei anzubieten.

Begründung und Hinweise:

Barrierefreiheit ist ein Prozess. Die Stadtverwaltung Halle (Saale) arbeitet beständig an der redaktionellen und technischen Verbesserung dieses Webauftritts.

Feedback und Kontakt

Sie können uns Mängel bei der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit mitteilen. Wenn Sie Fragen oder Hinweise zu diesem Thema haben oder Informationen benötigen, die noch nicht in barrierefreier Form vorliegen, wenden Sie sich bitte an:
Stadt Halle (Saale)
Fachbereich Soziales
Verantwortlich: Heiko Schütz
Örtliches Teilhabemanagement
Marktplatz 1, 06100 Halle (Saale)

Wir bemühen uns, Ihre Anfrage innerhalb einer Frist von in der Regel vier Wochen zu beantworten.

Durchsetzungsverfahren

Bleibt eine Anfrage über die Kontaktmöglichkeit innerhalb von sechs Wochen ganz oder teilweise unbeantwortet oder Sie sind mit der Antwort ganz oder teilweise unzufrieden, können Sie sich nach § 17a des Behindertengleichstellungsgesetzes Sachsen-Anhalt (BGG LSA) an die Ombudsstelle der Landesfachstelle für Barrierefreiheit wenden. Diese wird Ihren Fall prüfen und versuchen, im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens eine Lösung herbeizuführen.
Kontaktinformation der für das Durchsetzungsverfahren zuständigen Aufsicht:

Landesfachstelle für Barrierefreiheit
Unfallkasse Sachsen-Anhalt
Käsperstraße 31, 39261 Zerbst/Anhalt
Telefon: 03923 751-175
E-Mail:
Landesfachstelle

Überwachungsstelle

Ombudsstelle