Barrierefreies Bauen

Blinde Person wird durch einen Raum geführt

Im Bereich Barrierefreies Bauen gibt es viele Vorschriften und auch Gesetze zu beachten und zu kennen, welche in den Bundesländern zum Teil unterschiedlich umgesetzt werden.

Bauen und Barrierefreiheit

Das wohl größte Gebiet zur Anwendung von Barrierefreiheit ist der Baubereich. Hier gibt es viele Vorschriften und auch Gesetze zu beachten und zu kennen. Diese werden in den einzelnen Bundesländern in Form der Landesbauordnung jedoch zum Teil unterschiedlich umgesetzt.

So ist die DIN-Norm 18040 zum Barrierefreien Bauen leider nur in einigen Bundesländern vollständig in die Landesbauordnung integriert. Sachsen-Anhalt gehört zu den Ländern, die nur einzelne Bestandteile dieser Norm verpflichtend gemacht hat. Außerdem wird mit Ausstiegsklauseln wegen Unwirtschaftlichkeit (z.B. Landesbauordnung Sachsen –Anhalt BauO LSA §49 (3)) ermöglicht, das Thema Barrierefreiheit selbst im öffentlichen Bauen nicht vollständig zu beachten.

Technischer Standard

Grundlage der baulichen Barrierefreiheit ist die DIN 18040. Diese DIN hat 3 Teile:

  • Teil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude (z.B. Schulen, Verwaltungsgebäude, Kliniken etc.)
  • Teil 2: Wohnungen
  • Teil 3: Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum

Die DIN selbst ist kostenpflichtig beim Beuth-Verlag zu beziehen. Jedoch gibt es Bundesländer oder Einrichtungen, die Auszüge und umfassende Planungsgrundlagen kostenlos als Download oder Druckversion zur Verfügung stellen.

Auf der Seite des hessischen Wirtschaftsministeriums finden Sie Informationen zum Universellen Barrierefreien Bauen mit einer umfangreichen Planungsbroschüre.
Zur Webseite des hessichen Wirtschaftsministeriums

Die Normen DIN 18040 Teil 1 und 2 findet sich im Anhang zur oben benannten Broschüre Universales Barrierefreies Bauen.
Zur Broschüre "Universales Barrierefreies Bauen"

Die Normen DIN 18040 Teil 1 und 2 sowie Hinweise zu Teil 3 finden Sie in einer Broschüre des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen des Landes Baden-Württemberg. 
Zur Broschüre "Barrierefreies Bauen"

Ein weiteres Beispiel ist die Architektenkammer Bayern. Hier finden Sie im Publikationsbereich im Abschnitt Barrierefreies Bauen sehr umfangreiche Broschüren mit Planungsmaterialien zu den Teilen 1 – 3 der DIN 18040.
Zu den Broschüren der Architektenkammer Bayern

 

Gesetzliche Regelungen für Sachsen-Anhalt

Die aktuellen Bauvorschriften für Sachsen-Anhalt finden Sie in der Landesbauordnung Vorschriften für öffentliche Gebäude bzw. Gebäude öffentlicher Einrichtungen finden Sie u.a. im Behindertengleichstellungsgesetz.
Zur Landesbauordnung von Sachsen-Anhalt

Das Gesetz des Landes Sachsen-Anhalt zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz Sachsen-Anhalt - BGG LSA) enthält Vorschriften zur Barrierefreiheit öffentlicher Einrichtungen.
Zum Gleichstellungsgesetz

Die Verordnung zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen durch öffentliche Stellen in Sachsen-Anhalt (Behindertengleichstellungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt - BGGVO LSA).
Zur Gleichstellungsverordnung

 

Weitere Informationen zum Thema bauliche Barrierefreiheit

Nullbarriere ist eine Webseite, die sich schon sehr lange mit vielen Themen rund um Barrierefreiheit beschäftigt. Hier erhalten Sie einen guten Überblick und eine gute Zusammenfassung der wichtigsten Informationen.
Zur Webseite Nullbarriere

Die Bundesfachstelle für Barrierefreiheit hat Informationen und Checklisten rund um Barrierefreiheit zusammengetragen.
Zur Bundesfachstelle für Barrierefreiheit

Carsten Ruhe arbeitet als beratender Ingenieur für Akustik und zum sensorisch barrierefreien Planen und Bauen für Menschen mit Hörbeeinträchtigung und, in Verbindung mit dem Zwei-Sinne-Prinzip, auch für Menschen mit Sehbeeinträchtigung. Auf dieser Seite finden Sie Hinweise, Tipps und sogar kleine Bauanleitungen zur Verbesserung von Barrierefreiheit.
Zur Webseite von Carsten Ruhe

Auf den Seiten zum Universellen Barrierefreien Bauen des Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung finden Sie Broschüren, Hinweise, Checklisten und auch Auszüge der Norm DIN 18040. Die Broschüre "Barrierefreies - Universales Bauen" enthält die wichtigsten Regelungen für das Barrierefreie Bauen und erläutert sie.
Zur Seite zum Universellen barrierefreien Bauen

Der Leitfaden Barrierefreies Bauen vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat ist eine Hilfestellung für alle, die barrierefrei bauen wollen.
Zum Leitfaden für Barrierefreies Bauen

Schon etwas älter, aber trotzdem interessant sind die sieben Planungshilfen zur Barrierefreiheit des Regionalen Umweltzentrums Schortens in Kooperation mit der Lebenshilfe Wittmund e.V. die im Projekt „Natur für alle“ entstanden sind.
Zu den sieben Planungshilfen

Barrierefreies Bauen ist international. Ein Beispiel aus der Schweiz mit Tipps, Gedanken und Anregungen finden Sie bei der Schweizer Fachstelle für Hindernisfreies Bauen.
Zu den Tipps der Schweizer Fachstelle

 

Weitere spezielle Normen zur Barrierefreiheit im Baubereich

  • DIN 32984: Bodenindikatoren im öffentlichen Raum
  • DIN 32975: Gestaltung visueller Informationen im öffentlichen Raum zur barrierefreien Nutzung

Für die Gestaltung des öffentlichen Raums sind im Bezug zu Barrierefreiheit auch folgende Normen wichtig:

  • DIN 18202: Toleranzen im Hochbau
  • DIN 18034: Spielplätze und Freiräume zum Spielen - Anforderungen für Planung, Bau, Betrieb
  • DIN 33942: Barrierefreie Spielplatzgeräte
  • DIN 18318: VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) – Verkehrswegebauarbeiten – Pflasterdecken und Plattenbeläge in ungebundener Ausführung, Einfassungen
     
  • Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06 - FGSV 200)
  • Richtlinien für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln (RABT - FGSV 339)
  • Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA - FGSV 321)
  • Technischen Spezifikationen für die Interoperabilität - Zugänglichkeit für Menschen mi Behinderungen (TSI PRM 2015)
  • Sicherheitstechnische Hinweise für barrierefreie Verkehrsanlagen (H BVA, unter Beachtung von Design für Alle)