Digitale Barrierefreiheit

Frau tipp am Laptop

Digitale Barrierefreiheit ist ein relativ neuer Bereich der Barrierefreiheit, bei dem eine rasante und stetige Weiterentwicklung nimmt.

Digitale Barrierefreiheit ist ein relativ neuer Bereich der Barrierefreiheit, bei dem eine rasante und stetige Weiterentwicklung nimmt. Einen ständig ergänzten Blog zum Thema Digitale Barrierefreiheit hat die Aktion Mensch unter dem Titel „Einfach für Alle“ eingerichtet.
Zum Blog "Einfach für Alle"

Im Folgenden sollen einige Bereiche der Digitale Barrierefreiheit nochmal separat betrachtet werden.

Internet

Digitale Barrierefreiheit im Internet ist eine wichtige Voraussetzung, damit Menschen mit Beeinträchtigungen Zugang zu Informationen auf Webseiten oder Plattformen bekommen und so Teilhabe möglich ist. Einerseits ist da natürlich die Kommunikation gemeint, also Inhalte in Leichter Sprache andererseits auch Inhalte, die in Gebärdensprache zur Verfügung gestellt werden.

Darüber hinaus sind für Menschen z.B. mit Sehbeeinträchtigung Bedienbarkeit, Auslesbarkeit von allen Inhalten mittels Screenreader, Nutzbarkeit per Tabsteuerung, Kontrastierung und Einstellung von Textgrößen wichtige Mittel der Barrierefreiheit zur Nutzung der Seiten.  

Technischer Standard

Es gibt Standards für Barrierefreiheit im Internet, die für öffentliche Stellen bereits bindend sind. Die „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte“ (Web Content Accessibility Guidelines, kurz WCAG) sind ein internationaler Standard zur barrierefreien Gestaltung von Internetangeboten. In der Europäischen Union gelten diese Richtlinien für öffentliche Stellen seit 23. September 2019 für neue Webseiten und seit 23. September 2020 für bestehende Websites. Seit 23. Juni 2021 gelten diese auch für mobile Anwendungen.

Die Web Accessibility Initiative (WAI) des World Wide Web Consortiums (W3C) hat die WCAG ausgearbeitet. Die Internationale Organisation für Normung (ISO) hat die WCAG 2.0 zum Standard ISO/IEC 40500:2012 erklärt. Weitergehend haben das Europäische Komitee für Normung (CEN), das Europäische Komitee für elektrotechnische Normung (CENELEC) und das Europäische Institut für Telekommunikationsnormen (ETSI) die WCAG 2.1, also bereits die Weiterführung zur Norm EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) erklärt.

Webseiten, die diesen Richtlinien entsprechen, sind auch für Menschen mit sensorischen und motorischen (und in gewissem Rahmen mentalen) Einschränkungen zugänglich, d. h., sie können die angebotenen Informationen erfassen und notwendige Eingaben tätigen. Die WCAG stehen im Zentrum zahlreicher Richtlinien und Spezifikationen, die die WAI zur Förderung eines barrierefreien Internets erarbeitet hat.

In Deutschland steckt die praktische Umsetzung dieser Richtlinien noch im Anfangsstadium und wird seit 2002 durch die gesetzliche Verankerung in der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) gefördert. (Quelle: Wikipedia)
Zur WCAG finden in deutscher Übersetzung
Zur Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung

Im Behindertengleichstellungsgesetz Sachsen-Anhalt (BGG LSA) ist der Standard die Europäische Norm EN 301549. Diese gibt es in Englischer Sprache beim European Telecommunications Standards Institute (ETSI):
Zur EN 301549 in Englischer Sprache

Die Version in Deutscher Sprache als DIN EN 301549 gibt es kostenpflichtig beim Beuth-Verlag oder mit Registrierung und nachgewiesenem besonderen Interesse bei der Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik (BFIT).
Zur Webseite der BFIT  
 

Weitere interessante Inhalte zum Thema Barrierefreies Internet

Die Technische Universität Dortmund und die Johannes-Keppler-Universität Linz haben in Kooperation mit verschiedenen Partnern ein Softwaretool zur Unterstützung der kognitiven Zugänglichkeit von Web-Inhalten entwickelt. Wenn Webseiten nicht barrierefrei sind, können Sie mit dem Programm "Easyreading" die Webseiten besser nutzen, lesen oder verstehen. Entwickelt wurde diese Software vorrangig für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen, jedoch ist es für viele weitere Zielgruppen eine Verbesserung der Zugänglichkeit von Webseiten.
Zum Softwaretool Easy Reading 

Die Webseite "barrierefreies-webdesign.de" von Jan Eric Hellbusch ist eine Initiative für mehr Barrierefreiheit im Web aus Deutschland.
Zur Webseite der Initiative

"BITV-Lotse" ist eine praxisnahe Aufbereitung der einzelnen Anforderungen und Bedingungen der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV) 2.0 und hilft durch konkrete Beispiele und zusätzlichen Informationen bei der Umsetzung der BITV 2.0.
Zu der Aufbereitung der Verordnung

Die Webseite "die-barrierefreie-website.de" von Christiane Müller ist eine Initiative für mehr Barrierefreiheit im Web aus Deutschland.
Zur Webseite der Initiative

Die Webseite "leserlich.info" des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes (DBSV) ist eine konkrete, praxisnahe Arbeitshilfe für Designer, Mediengestalterinnen und -gestalter und interessierte Laien.
Zur Webseite des Projekts

Die Webseite "zweiterblick.at" von Wolfgang Berndorfer ist eine Initiative für mehr Barrierefreiheit im Web aus Österreich.
Zur Webseite der Initiative

 

Barrierefreie Dokumente

Formulare, Lehrmaterialen, Informationsbroschüren und vieles mehr liegen mittlerweile digital vor. Und es werden stetig mehr. Damit Menschen mit Behinderung, insbesondere blinde Menschen oder Menschen mit Sehbeeinträchtigungen diese auch nutzen oder ausfüllen können, müssen diese Dokumente barrierefrei sein. Das bedeutet, dass diese von Screenreader in der richtigen Reihenfolge gelesen und, wenn notwendig, ausgefüllt werden können. Bilder sollten mit sogenanntem Alternativtext erklärt werden, Überschriften oder Formularfelder als solche erkannt werden.

Was es bedeutet, Dokumente barrierefrei zu machen und wie das geht, finden Sie unter den folgenden interessanten Verweisen:

 

Videokonferenzen

Bei der Nutzung von Programmen für Videokonferenzen gibt es auch einiges zu beachten, was eine Teilhabe für Menschen mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen notwendig ist. Dazu gehören z.B. die Kompatibilität mit Screenreadern, die Kontrasteinstellung, die Möglichkeit der Einblendung von Untertiteln oder das Zuschalten mehrerer Tonspuren.

Eine Übersicht zur Barrierefreiheit von Videokonferenz-Programmen hat die Bundesfachstelle für Barrierefreiheit zusammengestellt. Hier finden Sie die gängigsten Programme und deren Ausstattung zur Barrierefreiheit. 
Zur Übersicht der von Videokonferenz-Programme

Auch die Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Selbsthilfe hat einen Leitfaden zu Online-Konferenz-Tools mit den am meisten verbreiteten Programmen erstellt.
Zum Leitfaden für Online-Konferenz-Tools