Thema Schwerbehinderung

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Die Anerkennung einer Beeinträchtigung oder Schwerbehinderung muss beantragt werden.

Anerkennung einer Behinderung

Eine Behinderung und der Grad der Beeinträchtigung werden vom Landesverwaltungsamt Abt. 6 - Familie, Gesundheit, Jugend und Versorgung (früher „Versorgungsamt“) auf Antrag festgestellt. In dem Antrag werden Gesundheits- und Funktionsstörungen angegeben. Wird die Behinderung anerkannt, können vom Betroffenen die ihm zustehenden Rechte wahrgenommen werden.

Dieser Antrag ist auch rückwirkend möglich. Entscheidend ist, wann die Gesundheitsstörung eingetreten ist. Das Bundessozialministerium hat eine Übersicht zu den möglichen Einschränkungen herausgegeben, in der der jeweilige Grad der Behinderung ersichtlich ist.

Wenn der Grad der Behinderung 50 % und mehr beträgt, liegt eine Schwerbehinderung vor.

Hinweise und Antragsformulare für die Anerkennung einer Behinderung finden Sie auf den Seiten des Landesverwaltungsamtes:

Zu den Hinweisen und Antragsformularen

 

Weitere Hinweise und Informationen zum Thema Schwerbehinderung

Einen Ratgeber für Menschen mit Behinderung (aktualisiert 2021) vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) finden Sie hier:
Zum Ratgeber des BMAS 

Auf der Internetseite „altenpflege-hilfe.net“ finden Sie eine Tabelle mit  verschiedenen Krankheitsbildern bzw. Einschränkungen und den dafür angerechneten GdB (Grad der Behinderung) sowie einige weitere Informationen zu den Themen Schwerbehinderung und Pflege:
Zur Tabelle

Auf den Seiten der Integrationsämter finden Sie weitergehende Informationen zum Thema Schwerbehinderung am Arbeitsplatz:
zum Thema Schwerbehinderung am Arbeitsplatz

Die Bundesagentur für Arbeit hat dem Thema Menschen mit Behinderung eine eigene Internetseite gewidmet mit verschiedenen Angeboten und Beratungsmöglichkeiten:
Zur Bundesagentur für Arbeit

Auf dem Ratgeberportal "anwalt.org" finden Sie ebenfalls viele Informationen zum Thema Schwerbehinderung und Hinweise zu den einzelnen Graden der Behinderung (GdB)
Zum Ratgeberportal anwalt.org

Weitere Hinweise zum Thema, Formulare und Angebote in der Stadt finden Sie auch auf den Seiten der Stadt Halle (Saale):
Hinweise auf der Webseite der Stadt Halle (Saale)