Gebärdensprache

zwei Frauen unterhalten sich in Gebärdensprache

Gebärdensprache ist die Sprache von tauben bzw. gehörlosen Menschen. Weil sie nicht hören können, verständigen sie sich über das Sehen.

Gebärdensprache

Gebärdensprache ist die Sprache von tauben bzw. gehörlosen Menschen. Weil sie nicht hören können, verständigen sie sich über das Sehen. Mit den Händen werden die Worte oder Bedeutungen mit bestimmten Gesten dargestellt. Jedoch sind auch der Gesichtsausdruck (Mimik), die Bewegung des Mundes (Mundbild), die Körperhaltung und "Geräusche" (Wortbild), die man während des Gebärdens macht, wichtige Bestandteile der Gebärdensprache. 

Es ist eine sehr komplexe Sprache, die über Jahrhunderte hinweg entstanden ist. Nicht nur in Deutschland, sondern in vielen Ländern der Erde.

Seit 2002 ist die Deutsche Gebärdensprache (DGS) in Deutschland als eigene Sprache anerkannt.

Weitere Informationen zur Gebärdensprache

Auf folgenden Webseiten finden Sie weitere nützliche Informationen rund um das Thema Gebärdebsprache:

  • Die Gebärdenübersetzung von Fachbegriffen aus den Bereichen Mathematik, Chemie, Physik, Biologie, Geowissenschaft und Medizin finden Sie auf den Seiten des Projektes SIGN2MINT der Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V.

  • Webseite des Projektes SIGN2MINT

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Rechtliche Stellung der Gebärdensprache in Sachsen-Anhalt

Die Deutsche Gebärdensprache wird gemäß Abschnitt 1 § 14 des Gesetzes des Landes Sachsen-Anhalt zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen - Behindertengleichstellungsgesetz Sachsen-Anhalt (BGG LSA) von allen öffentlichen Stellen des Landes als Kommunikationsmittel gehörloser, hörbehinderter und stummer Menschen anerkannt.

In jeglicher Form von Verwaltungsverfahren haben o. g. beeinträchtigte Menschen gemäß § 4 der Verordnung zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen in der öffentlichen Verwaltung des Landes Sachsen-Anhalt (BGGVO LSA) ein Recht auf kostenfreie verwaltungsseitige Bereitstellung geeigneter Kommunikationshilfen. Im § 3 (2) BGGVO LSA sind die geeigneten Kommunikationshilfen, so u. a. Gebärdensprachdolmetscher, benannt. Die Kommunikationsmittel müssen geeignet sein, um im konkreten Fall die erforderliche Verständigung zur Wahrnehmung eigener Rechte im Verwaltungsverfahren sicherzustellen (§ 3 (1) BGGVO LSA).

Angebote für Übersetzungen in Gebärdensprache

Hier finden Sie Einrichtungen, welche Übersetzungen in Gebärdensprache anbieten. Bei diesen Angaben besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.
 

Kosten 

Die genannten Kosten sind Richtwerte. Übersetzung ist eine Dienstleistung am freien Markt. Für genauere Kosten von Übersetzungen fordern Sie bitte jeweils ein Kostenangebot an, da neben dem Honorar noch weitere Kosten entstehen können.

Honorar: Übersetzung ca. 85 €/ Stunde
(Bei Dolmetsch-Zeit über einer Stunde müssen zwei dolmetschende Personen bestellt werden.)

 

Mögliche zusätzliche Kosten:

  • Anfahrtskosten (Kostensatz Zeitaufwand) zzgl. tatsächlicher Reisekosten (Fahrkarten bzw. Kilometerpauschale)
  • Medienpauschale - Eine Medienpauschale kann erhoben werden, wenn die Übersetzung veröffentlicht wird bzw. werden soll (z.B. Pressekonferenz, Erklärvideos auf Webseiten etc.) für die Bild und Tonrechte bzw. die technische Ausstattung (Studio, Kamera- und Lichttechnik, Datenverbindung etc.)
  • Sonstige Kosten (z.B. Übernachtungskosten)