Aktionspläne für Inklusion

Mehrere Personen halten ihre Hände in der Mitte zusammen.

Aktionspläne setzen sich aus Zielen und entsprechenden Maßnahmen für die Schaffung von neuen oder besseren Teilhabemöglichkeiten zusammen.

Die UN-Behindertenrechtskonvention richtet sich an alle staatlichen Stellen und verpflichtet sie zur Umsetzung. Der Nationale Aktionsplan der Bundesregierung sollte deshalb durch weitere Aktionspläne der Länder und Kommunen und anderer Institutionen ergänzt werden.

So haben neben den öffentlichen Stellen und Behörden auch Verbände oder große Firmen eigene Aktionspläne zur Inklusion erstellt.

Aktionspläne setzen sich aus Zielen und entsprechenden Maßnahmen zusammen und beschreiben für einen festgesetzten Zeitraum die konkreten Vorhaben zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Das bedeutet die Schaffung von neuen oder besseren Teilhabemöglichkeiten, den Abbau von Barrieren und die Förderung von Inklusion und Gleichstellung benachteiligter Menschen.

Eine gute Übersicht über Aktionspläne finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales „einfach machen – Gemeinsam die UN-Behindertenrechtkonvention umsetzen“.

Zur Übersicht über die Aktionspläne

 

Deutschland

Die Bundesregierung hat ihren Nationalen Aktionsplan (NAP) für Inklusion mittlerweile fortgeschrieben.

Den Nationalen Aktionsplan 2.0 finden Sie hier.

Sachsen-Anhalt

Das Bundesland Sachsen-Anhalt hat im Jahr 2013 den ersten Landesaktionsplan (LAP) „einfach machen – Unser Weg in eine inklusive Gesellschaft“ auf den Weg gebracht. Einer dazugehörigen Förderrichtlinie ist zum Beispiel auch dieses Portal „Halle Grenzenlos“ zu verdanken.

Mittlerweile wurde am 25.Mai 2021 der neue Landesaktionsplan von der Landesregierung mit fast 100 Maßnahmen beschlossen. Informationen zum Landesaktionsplan „einfach machen – Unser Weg in eine inklusive Gesellschaft“ sowie eine Link zum Download finden Sie finden Sie hier.