Sozialamt (Fachbereich Soziales) - Standort Südpromenade

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Der Fachbereich Soziales hilft beratend und materiell, wenn der Lebensunterhalt von halleschen Bürgern von ihnen nicht aus eigenen Kräften sichergestellt werden kann. Darüber hinaus können Leistungen bei Pflegebedürftigkeit, Krankheit, Behinderung oder bei einer Überwindung in einer besonderen sozialen Lebenslage gewährt werden.

Adresse und Kontakt

Träger:Stadt Halle (Saale)

Informationen für alle

Angebot

Geeignet für:

  • Kinder
  • Jugendliche
  • Erwachsene
  • Senioren
  • Familien

Gebäude

Haupteingang

  • Schwellenloser Eingang
  • Rampe mit Handlauf vorhanden
  • Neigung der Rampe: etwa 5 Prozent
  • Anzahl der Stufen im Eingangsbereich: 6
  • Durchgangsbreite Eingangstür: 88 Zentimeter

Treppen und Flure

  • Kleinste nutzbare Breite der Flure: 160 Zentimeter
  • Durchschnittliche Flurbreite: 200 Zentimeter
  • Türdurchgangsbreite: 160 Zentimeter

Sanitär-Bereich

  • Barrierefreies WC vorhanden
  • Rollstuhlgerechtes WC vorhanden
  • Anzahl der WCs zur Nutzung für Menschen im Rollstuhl: 1
  • Die WCs befinden sich: im Erdgeschoss

Mobilitätsbeeinträchtigung

  • Rollstuhlgeeigneter Beratungsraum
  • Assistenz für Menschen im Rollstuhl
  • Assistenz für Menschen mit Mobilitätseinschränkung
  • Nur das Erdgeschoss ist rollstuhlgeeignet

Sehbeeinträchtigung

  • Assistenz für Menschen mit Sehbeeinträchtigung
  • Vorlesefunktion oder Audiofassung auf Internetseite
  • Assistenzhunde willkommen
  • Sensibilisiertes Personal für Menschen mit Sehbeeinträchtigung vorhanden

Hörbeeinträchtigung

  • Sensibilisiertes Personal für Menschen mit Hörbeeinträchtigung vorhanden
  • Im Rahmen eines Antragsverfahrens werden die Kosten für Gebärdensprachübersetzung von der Verwaltung übernommen.
  • Sie können einen Gebärdensprachdolmetscher oder eine Gebärdensprachdolmetscherin ihrer Wahl mitbringen.
  • Die Rechnung für die Kosten reichen Sie bei der Verwaltung ein.
     

Taubheit

  • Sensibilisiertes Personal für Menschen mit Hörbeeinträchtigung vorhanden
  • Im Rahmen eines Antragsverfahrens oder Prüfverfahrens werden die Kosten für Gebärdensprachübersetzung von der Verwaltung übernommen.
  • Sie können einen Gebärdensprachdolmetscher oder eine Gebärdensprachdolmetscherin ihrer Wahl mitbringen.
  • Die Rechnung für die Kosten reichen Sie bei der Verwaltung ein.

Geistige Beeinträchtigung

  • Sensibilisiertes Personal für Menschen mit geistiger Beeinträchtigung
  • Kompetenz in gewaltfreier Kommunikation vorhanden

Seelische Beeinträchtigung

  • Sensibilisiertes Personal für Menschen mit seelischer Beeinträchtigung vorhanden
  • Kompetenz in Gewaltfreier Kommunikation
  • Separate Rückzugsräume vorhanden
  • Separate Warteräume vorhanden
  • Bereiche ohne direkte Beschallung vorhanden
  • Vergabe von Randterminen
  • Warten draußen oder im Auto ist möglich

Internationale Herkunft

  • Personal mit interkultureller Kompetenz vorhanden
  • Fremdsprachkundiges Personal vorhanden
Personal mit Kenntnissen in folgenden Sprachen vorhanden
  • Englisch
  • Russisch

LSBTIQ*-Identität

  • sensibilisiertes Personal für Menschen mit LSBTIQ-Identität